Worum geht es?
Die Samtgemeinde Leinebergland ein ländlich geprägter Raum. Die für Kinder und Jugendliche interessanten Ziele – Sportverein, Freundinnen und Freunde, Bahnhof, Jugendzentrum – liegen oft relativ weit weg. Daher wird meist auf „Taxi-Mama“ oder „Taxi-Papa zurückgegriffen.
mobil@leine möchte das ändern!
Durch den Einsatz des neuen On-Demand-Verkehrs mobil@leine soll Kindern und Jugendlichen unabhängig die Teilhabe am Freizeit- und Kulturleben ermöglicht werden. Eltern werden entlastet und Kinder und Jugendliche können flexibel unterwegs sein.
1. Phase (März 2022 – Juli 2022): mindestens 25 Pilotfamilien testen und nutzen das System kostenlos in der ersten Phase.
2. Phase (August 2022 – April 2023): Ausdehnung auf alle Jugendlichen der Samtgemeinde Leinebergland.
Aktuelles
Wie funktioniert es?
Fahr wann Du willst!
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Haltestellen in allen Ortschaften der Samtgemeinde Leinebergland
Von der Samtgemeinde für Ihre Kinder und Jugendlichen
mobil@leine wird aus Geldern der Samtgemeinde Leinebergland und Fördergeldern des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) finanziert. Um mobil@leine auf die Straße zu bringen, kooperiert die Samtgemeinde mit dem Regionsverein, welcher das Projekt inhaltlich betreut. Außerdem sind der Regionalverkehr Hildesheim (RVHI) als Betreiber des Angebots und der Landkreis als Aufgabenträger im ÖPNV an dem Projekt beteiligt.
- Projektbeteiligte: Samtgemeinde Leinebergland, Region Leinebergland e.V., RVHI, Landkreis Hildesheim
- Schwerpunkt des Projekts: On-Demand-Angebot, elternunabhängige Mobilität
- Zielgruppe: Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren
- Bedienungsgebiet: Samtgemeinde Leinebergland, Bedienung von für die Kinder und Jugendlichen relevanten Freizeit- und Kulturziele sowie der Bahnhof zur SPNV-Verbindung
- Bedienungszeitraum: Montag bis Freitag 14.30 Uhr bis 21.00
- Start der Bedienung: 14.03.2022 Ende der Bedienung: 31.04.2023
- Förderprogramm: „LandMobil – unterwegs in ländlichen Räumen“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Fördergeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)